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Botanischer Garten München-Nymphenburg
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Besucherordnung (Auszug)

Bitte beachten Sie die jeweils an den Garteneingängen aufgestellte Besucherordnung. Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Personals.
Sie helfen uns damit, die Schönheit und Besonderheit unseres
Botanischen Gartens zu pflegen und zu erhalten.
Danke!

Fahrräder etc.

Das Mitführen oder Nutzen von Fahrrädern, Laufrädern, Dreirädern, Tretrollern, Skateboards, Schlitten, Rollschuhen etc. ist im Botanischen Garten nicht erlaubt. Diese Regelung gilt das gesamte Jahr hindurch. Entsprechende Geräte bitte vor Eintritt in den Garten abstellen. Abstellplätze finden Sie bei den Kassen; an Wochenenden und Feiertagen auch im Hof nebenan beim Haupteingang (Menzinger Straße 65, Durchgang bei der Kasse).

Ballspielen ist im Botanischen Garten nicht erlaubt.

Rollstühle und Gehhilfen sind selbstverständlich erlaubt, es sind jedoch nicht alle Wege für das Befahren mit Rollstühlen geeignet.

Kinderwägen können im Freiland selbstverständlich mitgeführt werden, allerdings sind nicht alle Wege für das Befahren mit Kinderwägen geeignet. Beim Gewächshausbesuch bitte Kinderwägen, wegen der Enge der Wege, draußen abstellen.

Besuch von Schulklassen und Kindergartengruppen

Um einen reibungslosen Besuch zu gewährleisten, bitten wir Sie folgendes zu beachten:

Pflanzenbestand, Sachbeschädigung

Das Beschädigen, Pflücken und Ausgraben von Pflanzen sowie das Mitnehmen von Sämereien ist strengstens verboten! Sachbeschädigungen und Diebstahl jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht.

Wir bitten Sie, auf den Wegen zu bleiben.

Hunde

Hunde dürfen an kurzer Leine im Freiland des Gartens mitgeführt werden.

Nicht erlaubt sind Hunde in den Gewächshäusern sowie in der Winterhalle und ihrem Umgebungsbereich (Sonderausstellungsbereich).

Fotografieren, Videoaufnahmen

Fotografieren und Aufnahmen mit Videokameras sind für rein private Zwecke erlaubt und unentgeltlich; eine besondere Genehmigung ist nicht erforderlich.

Die Nutzung von Stativen ist im Gewächshausbereich und in Sonderausstellungen an Wochenenden und an Feiertagen nicht gestattet. Sie darf generell zu keinerlei Behinderungen oder Beschädigungen im Garten führen.

Bei Veröffentlichungen und kommerzieller Nutzung von Aufnahmen aus dem Garten bedarf es vorab einer amtlichen Genehmigung. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vorher schriftlich oder per E-Mail an den Garten, u.a. muss der Botanische Garten genannt werden, ggf. fallen auch Gebühren an.

Stand: 06.02.2011